erstes Begehen des fertigen Estrichs frühestens am 2. Tag nach Fertigstellung (beschlagenes Holz und Fenster mit einem Tuch abtrocknen)
Für Lagerung und weitere Arbeiten muss dringend die Schutzzeit für Zementestrich lt. ÖNORM von 14 Tagen eingehalten werden!
Richtiges Lüften:
Erstmaliges Stoßlüften 1 x täglich ab dem 8. Einbautag – eine Woche den Vorgang wiederholen!
Nach dem 15. Einbautag vereinzelt Fenster kippen – es darf kein direkter Durchzug entstehen!
Allgemeine Informationen:
Das Ausheizen erfolgt durch den Heizungsbauer!
Das Ausheizen des Estrichs ist ausschließlich mit automatischer Regelung erforderlich!
Die beheizte Fußbodenfläche muss ausnahmslos frei von Baumaterialien und anderen Überdeckungen sein!
Um ein optimales Ausheizen garantieren zu können, sind die Daten sorgfältig und vollständig per Mitschrift anzuführen!
Aufheizbeginn Zementestriche:
nach mindestens 21 frostfreien Tagen bei Lufttemperaturen von mindestens +5°C und unter Einhaltung der Schutzzeit
Aufheizen:
laut Aufheizprotokoll von Installateur oder Estrichleger
Während der Austrocknungsphase und des Aufheizvorgangs sind die Räume zu lüften, wobei keine direkte Zugluft entstehen darf!
Der Ausheizvorgang ist in einem Protokoll festzuhalten und dem Auftraggeber (Bauherrn) zu übergeben. (Ausnahmslos vom Installateur einzuhalten.)
Warn- und Hinweispflicht:
Bei Nichteinhaltung der Anweisungen entfällt die Gewährleistung bzw. die Haftung über ausgeführte Estricharbeiten und eventuelle Folgeschäden werden von uns nicht übernommen! Schad- und Klagloshaltung!